Genehmigung und Sicherheit
Die Betreuung/ Pension erfolgt mit behördlicher Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz, geprüft durch das zuständige Veterinäramt.
Sachkunde, Erfahrung und ein verantwortungsvoller Umgang mit jedem Hund stehen für mich an erster Stelle.
Zudem setze ich eine gültige Hundehaftpflichtversicherung und aktuelle Impfungen voraus.